Die Praxen unserer Praxisgemeinschaft sind nicht alle in der vertragspsychotherapeutischen Versorgung zugelassen. Bitte vergewissern Sie sich daher bei den einzelnen Praxen, ob die Kosten durch die gesetzliche Krankenversicherung in der jeweiligen Praxis übernommen werden.
In den vertragspsychotherapeutischen Praxen (Praxis Papen, Praxis van Doren) kann die ambulante Psychotherapie über alle gesetzlichen Krankenkassen abgerechnet werden. In den Privatpraxen kann die ambulante Psychotherapie ggf. im Rahmen den Kostenerstattungsverfahren (Link) durchgeführt werden. Erkundigen Sie sich hierzu bitte bei der jeweiligen Privatpraxis sowie Ihrer gesetzlichen Krankenversicherung.
Private Krankenkassen und die Beihilfe übernehmen in der Regel die Kosten für eine ambulante Psychotherapie. Der Umfang hängt jedoch von Ihrem Versicherungsvertrag ab. Bitte setzen Sie sich mit Ihrer privaten Krankenkasse und der Beihilfestelle in Verbindung, um zu erfahren, welche Kosten Ihre Krankenversicherung übernimmt. Die Kosten orientieren sich in der Regel an der GOP (Gebührenordnung für Psychotherapeuten). Bitte wenden Sie sich an unsere einzelnen Praxen, um Näheres zu den Kosten zu erfahren.
Die Kosten für Coaching/Beratung und Selbstzahlende werden nicht von den Krankenkassen übernommen und sind somit Leistungen für Selbstzahlende. Bitte wenden Sie sich an unsere einzelnen Praxen, um Näheres zu den Kosten zu erfahren.